Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fa. elvec
§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das zwischen dem gewerblichen und / oder privaten Nutzern und der Firma Elvec begründete Kundenverhältnis hinsichtlich aller angebotenen Leistungen.
1.2. Es gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung, wie sie auf den Websites eingesehen werden können. Elvec ist berechtigt, ihre AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.
1.3. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Elvec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages/Vertragsbindung
2.1. Die Präsentation der Waren im Internet-Shop, auf Werbeträgern oder Ausstellungen stellt kein bindendes Angebot von Elvec auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2. Durch die Abgabe eines Auftrages oder einer Bestellung, gleich welcher Art, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Werk- oder Kaufvertrages ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit Elvec allein maßgeblich an.
2.3. Der Vertrag kommt mit Bestätigung oder eine ausdrückliche Annahmeerklärungder Fa. Elvec e.K. zu stande.
2.4.Angebote von Seiten der Firma Elvec haben generell eine Gültigkeit von 14 Tagen, es sei denn es ist ausdrücklich schriftlich ein anderer Zeitraum bestimmt.
2.5.Bei Mietangeboten, gleich welcher Art, behält sich elvec (sofern es noch zu keinem Vertrag gekommen ist)vor, das/die
angebotene/n Fahrzeug/e zu veräußern oder anderweitig zu vermieten.
2.6.elvec ist berechtigt, Preisanpassungen von Seiten seiner Lieferanten auch nach Abgabe eines Angebotes oder wärend des
Werkvertrages weiterzugeben.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
3.1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 4 Fälligkeit
4.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung des Kaufpreises oder der Anzahlung für Privatkunden mit oder vor Vertragsschluss fällig.
§ 5 Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
5.2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt für Privatleute bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen1 Jahr. Ausgeschlossen von der Gewähleistung (sofern nicht anders im Kaufvertrag bestimmt, sind Verbrauchsteile wie Bremsen, Akkus, Sicherungen etc.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugen 1 Jahr.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat Elvec dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Elvec, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 6 Haftungsausschluss
6.1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Elvec sind ausgeschlossen, insbesondere wenn es sich um Schäden
durch einen Mangel des Kaufgegenstandes handelt.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen
des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Produkte entstanden sind, oder in
der Verantwortlichkeit des Herstellers beruhen.
6.2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Elvec, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
6.3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
6.4. Für Personen oder Sachschäden die wärend der Nutzung durch den Mieter oder Interessenten entstehen ist allein dieser selbst verantwortlich.
§ 7 Behandlung von Daten, Datenschutz, Datensicherheit
7.1. Die Firma Elvec verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und Kundendaten nicht an dritte weiterzugeben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von Elvec in dem durch den Zweck des Kundenvertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
7.2. Die Einverständniserklärung gibt der Kunde durch das Abschicken seiner Daten über www.elvec.de oder jede andere Art einer schriftlichen Registrierung oder Kontaktaufnahme ab.
7.3. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme und zu Zwecken der Sortiments- und Produktentwicklung von Elvec verwendet werden dürfen.
7.4.Das Design der Seite, die verwendeten Grafiken sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Fa. Elvec weder zum privaten noch kommerziellen Gebrauch vervielfältigt, verändert oder verbreitet, noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
§ 8 Verantwortlichkeit für Inhalte
8.1. Elvec zeigt Produktinformationen an, die ua. auf Angaben der Hersteller beruhen.
Elvec muss sich auf die korrekten Inhalte der übermittelten Daten verlassen und kann daher keine eigene Gewähr oder Haftung für
die Richtigkeit dieser Daten übernehmen. Elvec weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung
und die Inhalte von verlinkten Seiten hat.
Sie distanziert sich daher ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten.
§ 9 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
9.1. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber Elvec zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 10 Rechtswahl & Gerichtsstand
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Firma Elvec und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schleiz.
§ 11 Salvatorische Klausel
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Fassung vom 08.02.2023